Gegen Ende der juristischen Ausbildung muss man sich unbedingt einmal mit einigen familienrechtlichen Problemen auseinandersetzen, wenn man im Staatsexamen eine hohe Punktzahl erreichen will. Es handelt sich bei der Haftungsprivilegierung Der Eltern Gem. § 1664 I BGB um ein eher abgelegenes Gebiet, weshalb man gerade hier mit Kenntnissen in den oberen Notenbereich eindringen kann.
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Gilt die Haftungsprivilegierung der Eltern gem. § 1664 I BGB auch gegenüber ihren Kindern Bei Verletzung Der Aufsichtspflicht?
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